Optionale Behandlungszeitverlängerung

 

 

Gestzliche Krankenkassen vergüten pro Termin eine Behandlungszeit von 15 MInuten. Ab sofort besteht bei uns die Möglichkeit, die Behandlungszeit um 15 Minuten zu verlängern, was eine intensivere und individuellere Behandlung ermöglicht. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne darauf an.